Untersuchung der Fragen: Sind scharfe Geseze einem Staat vorträglich? Aus was für einem Gesichtspunkt sind solche gegen jeden unterschiedenen Stand desselben sowohl in Rücksicht ihrer Ausführung als Wirkung zu betrachten? Auf gnädigsten Befehl Seiner Herzoglichen Durchlaucht des regierenden Herrn Herzogs Carls, Herzogs zu Wirtemberg und Teck [et]c. [et]c. zur Prüfung übergeben
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stuttgart
Mäntler
1779
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!