Das Recht der Brod-Briefe und der Ersten Bitte ist ein Reservat des Kaisers, gegründet in einem alten Reichsherkommen, beschaffen wie andere aus des Kaisers Machts-Vollkommenheit herfließenden Vorrechten, erörtert in dem Religions- und in dem Westphälischen Frieden, anwendbar bey un- und mittelbaren Stiftern, Klöstern, und allen übrigen geistlichen Stiftungen, vereinbart mit dem heutigen Gebrauch, und mit den verschiedenen Meynungen eines Brand, Schneid und Spittler
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Sprache: | ger |
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Erscheinungsort nicht ermittelbar
1784
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