Ist die Mitwirkung Dritter bei der Bezahlung fremder Geldstrafen als Strafvereitelung gemäss Paragraph 258 II StGB anzusehen? die Aufzeichnung eines Lösungsweges unter Heranziehung der kriminalpolitischen Aufgaben der Geldstrafe seit den Landesgesetzgebungen im 19. Jahrhundert

Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1978

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Noack, Harald (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1978
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!