DRK-Schwestern sind Leiharbeiterinnen Arbeitsrecht : BAG, Urteil vom 21.02.2017, AZ: 1 ABR 62/12
Wenn eine DRK-Schwester von ihrer Schwesternschaft in einer von einem Dritten betriebenen Einrichtung eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt zu arbeiten, handelt es sich um Leiharbeit. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Ve...
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Veröffentlicht in: | Altenheim |
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1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
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Zusammenfassung: | Wenn eine DRK-Schwester von ihrer Schwesternschaft in einer von einem Dritten betriebenen Einrichtung eingesetzt wird, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt zu arbeiten, handelt es sich um Leiharbeit. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung verstößt. |
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ISSN: | 0002-6573 |