Leiharbeit: Was sich mit dem neuen AÜG zum 1. April 2017 ändert Rechtsrat
Seit Ende November 2016 steht fest, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zum 1. April 2017 geändert wird. Vorangegangen war ein langes Gesetzgebungsverfahren mit einigem Hin und Her. Für viele Einrichtungen ergibt sich durch die Reform Handlungsbedarf.
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Veröffentlicht in: | Altenheim |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
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Zusammenfassung: | Seit Ende November 2016 steht fest, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zum 1. April 2017 geändert wird. Vorangegangen war ein langes Gesetzgebungsverfahren mit einigem Hin und Her. Für viele Einrichtungen ergibt sich durch die Reform Handlungsbedarf. |
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ISSN: | 0002-6573 |