Betreuungskräfte müssen auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten Arbeitsrecht : ArbG Leipzig, Urteil vom 16.12.2016, AZ: 9 Ca 2362/16
Wenn zusätzliche Betreuungskräfte nach $87b SGB XI (seit 1. Januar 2017 $43b SGB XI) an Sonn- und Feiertagen Tätigkeiten ausüben, die nicht an Werktagen möglich sind, unterliegt dies nicht dem Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Altenheim |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
2017
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wenn zusätzliche Betreuungskräfte nach $87b SGB XI (seit 1. Januar 2017 $43b SGB XI) an Sonn- und Feiertagen Tätigkeiten ausüben, die nicht an Werktagen möglich sind, unterliegt dies nicht dem Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz. |
---|---|
ISSN: | 0002-6573 |