Betreuungskräfte müssen auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten Arbeitsrecht : ArbG Leipzig, Urteil vom 16.12.2016, AZ: 9 Ca 2362/16

Wenn zusätzliche Betreuungskräfte nach $87b SGB XI (seit 1. Januar 2017 $43b SGB XI) an Sonn- und Feiertagen Tätigkeiten ausüben, die nicht an Werktagen möglich sind, unterliegt dies nicht dem Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz.

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Veröffentlicht in:Altenheim
1. Verfasser: Sausen, Peter (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 2017
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn zusätzliche Betreuungskräfte nach $87b SGB XI (seit 1. Januar 2017 $43b SGB XI) an Sonn- und Feiertagen Tätigkeiten ausüben, die nicht an Werktagen möglich sind, unterliegt dies nicht dem Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz.
ISSN:0002-6573