Bekanntmachung. Nachdem der mit Sr. Majestät dem Könige von Dänemark am 21. Juni 1853 abgeschlossene Vertrag über den Anschluß mehrerer Hamburgischer Gebietstheile an das Zoll- und Brennsteuer-System des Herzogthums Holstein am 21. Juli d. J. durch Rath- und Bürgerschluß mitgenehmigt worden ist, so bringt E. H. Rath denselben, sowie die in Gemäßheit Art. 3 des vorerwähnten Vertrages zu publicirenden Verordnungen ... hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Betheiligten, daß diese Verordnungen für die Hamburgischen Enclaven vom Tage der Publication an in gesetzliche Kraft treten
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Sprache: | ger |
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Hamburg
Meißner
1853
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