Vom Erbgangs-Recht nach dem Jütschen Land-Recht oder Lowbuch in eine gute Ordnung gebracht und dem gemeinen Mann im Herzogthumb Schleswig zu Gute erklähret

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Blüting, Joachim (VerfasserIn)
Weitere Verfasser: Hjort-Lorenzen, H. R. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Kopenhagen Reitzel 1859
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