Die Bestimmung der Leistung durch den Vertragspartner oder Dritte (§§ 315 bis 319 BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung und Lehre des 19. Jahrhunderts zugleich eine historische und rechtsvergleichende Studie zur Standortbestimmung des Schiedsgutachtenrechts und zur Unterscheidung zwischen Schiedsgutachter und Schiedsrichter
Frankfurt (Main), Univ., Diss. : 1979
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1979
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