Von Gottes Gnaden Wir Clement August Erz-Bischof zu Cölln ... Thuen kund ..., obzwarn Wir ... am 25ten Mäy Jahrs 1746. zu Beförderung der heilsamen Justitz die nöthige Edictal-Verordnung ergehen ... lassen, daß dannoch selbiger ... zuwider gehandlet werde ..., dahero thuen Wir selbige nicht allein hierdurch wiederhohlen ...

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Clemens August I. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Veröffentlicht: S.l. dat. Bonn 30. Nov. 1750
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!