Von Gottes Gnaden Wir Clement August Erz-Bischof zu Cölln ... Thuen kund ..., obzwarn Wir ... am 25ten Mäy Jahrs 1746. zu Beförderung der heilsamen Justitz die nöthige Edictal-Verordnung ergehen ... lassen, daß dannoch selbiger ... zuwider gehandlet werde ..., dahero thuen Wir selbige nicht allein hierdurch wiederhohlen ...
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S.l.
dat. Bonn 30. Nov. 1750
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