Gegen-Pro-Memoria und Reichs-Gesetz-mäsige Vertheidigung Des Von Seiten des Fürstlichen Hauses Hessen-Darmstadt ad Status Imperii erlassenen und in einem Hessen-Casselischen Pro-Memoria und sogenannten Reichs-Constitutions-mäsigen Prüfung sub dato Regenspurg den 21.ten Nov. 1749. zum blosen Vorwand genommenen Circular-Schreibens. Den höchst unbefugten Recurs in der Universitäts-Sache betreffend

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Veröffentlicht in:Vollständige Beantwortung derjenigen unstandhafften- übelgeprüfften und schlechtbegründeten Wiederlegungen welche von Seiten Hessen-Cassel entgegen Hessen-Darmstadt Wegen des in der Reichs-bekandten Gießer-Universitäts-Intraden Sache ergriffenen höchstohnzuläßigen Comitial-Recurses kurtzhin zur allgemeinen Einsicht hervorgetretten und als Der beste Beweiß anderseitiger selbst blos gegebener gäntzlicher Unbefugsamkeit anzusehen sind / [Johann Jakob Hombergk]
1. Verfasser: Kortholt, Franz Justus (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1750
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Titel Jahr Verfasser
Entdeckter Ungrund Der So genannten-begründeten Abfertigung, welche gegen den letzt bekannt gemachten Hessen-Darmstädtischen Ohnumstößlichen Beweiß von Hessen-Cassel in der zum höchstfugloßen Comitial-Recurs gediehenen Universitäts-Vogteyen-Sache ohnlängst herausgekommen, und wodurch die Standhaftigkeit des Mandats-Processes sowohl, als die dermahlige Incompetenz Der Heßischen Stamms-Austrägen nochmahls bewährt, weniger nicht wegen Auslegung der Heßischen Particular-Verträge das nöthige Nach der Reichs-Verfassung Wiederlegungs-weiße vorgebracht wird 1750 Kortholt, Franz Justus
Schließlicher Gegen-Beweiß Daß nach allzudeutlichem Innhalt Des Erb- und Haupt-Vertrags de Anno 1568. zwischen Denen beeden Fürstlichen Häusern Hessen-Darmstadt und Cassel In Arrest-Sachen Die Austräge keine Statt haben, vielmehr Die Reichs-Gerichtliche Jurisdiction in solchen Fällen allerdings fundirt bleibe : Die vorgebliche, allein längst beschehene Wieder-Lösung der Gießer Universitäts-Intraden betreffend 1750 Kortholt, Franz Justus
Gegen-Pro-Memoria und Reichs-Gesetz-mäsige Vertheidigung Des Von Seiten des Fürstlichen Hauses Hessen-Darmstadt ad Status Imperii erlassenen und in einem Hessen-Casselischen Pro-Memoria und sogenannten Reichs-Constitutions-mäsigen Prüfung sub dato Regenspurg den 21.ten Nov. 1749. zum blosen Vorwand genommenen Circular-Schreibens. Den höchst unbefugten Recurs in der Universitäts-Sache betreffend 1750 Kortholt, Franz Justus
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