Von der Nothwendigkeit einer thätigen Mitwirkung der Königl. Maier. Landgerichte, Pfarrämter, Munizipalitäten und Gemeindevorstände, wenn die Königl. Landgerichts-Aerzte als öffentliche Sanitäts-Beamte der Würde ihres Berufes und ihrer gegen den Staat aufhabenden Pflichten entsprechen sollen eine Rede abgehalten den 5ten April 1814 am Tage der Installation als Königl. Landgerichts-Arzt zu Burgau im Oberdonaukreise

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Gruber, Anton (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Füssen Schneider 1816
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Bibl.Mont. 3218-75#Beibd.8
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