Die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung nach den Vorschriften des Reichs-Gesetzes vom 6. Februar 1875 (Reichgesetzblatt S. 23) und des Württemberg. Einführungs-Gesetzes vom 6. August 1975 (Regierungsblatt S. 463) für den Gebrauch der Württemb. Gemeindebehörden sowie zum Selbstunterrichte
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Ravensburg
Dorn
1875
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