I. Soll die Straferhöhung nur bei gleichartigem Rückfall eintreten ? II. Was ist unter dem Begriff des gleichartigen Rückfalls zu verstehen ? ; [Zusammenfassung der Dissertation]

Vollst. zugl.: Giessen, Univ., Diss., 1923 [1924]

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Jacob, Ludwig (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Gießen 1923
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