Gerichtlicher Proceß Wie derselbige in allen[n] Instanzen, von anfangs bis zum Ende, vornemblich in Städten gebräuchlich ist, mit zugehörigen formulis actionum und libellorum, die hierinnen kürtzlich zu finden und auffs förmlichste gestellet Hierzu ist angedruckt ein richtige Information, wie Rechtlichen zuvorfahren ; Mit angehengten etzlichen andern nützlichen Tractätlin, die das folgende Blat zeigen wird, allen Advocaten ... nützlich und dienstlichen

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Mauser, Konrad (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Jehna Wipprecht 1607
Weidner
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