Die Bestimmung der Leistung durch den Vertragspartner oder Dritte <§ § 315 bis 319 BGB>
Unter bes. Berücks. der Rechtsprechung u. Lehre des 19. Jahrhunderts. Zugleich eine hist. u. rechtsvergleich. Studie zur Standortbestimmung des Schiedsgutachtenrechts u. zur Unterscheidung zwischen Schiedsgutachter u. Schiedsrichter.<br>1979. 179
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | und |
Veröffentlicht: |
1979
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