Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten)

Das Gesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten. Angestelltengesetz. Mit e. Anh., enthaltend d. "Dienstnehmerhaftpflichtgesetz", e. Ausz. aus d. "Mutterschutzgesetz" u.d.<br>"Urlaubsgesstz" erl. durch d. Rechtsprechung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Weitere Verfasser: Kapfer, Hans (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:und
Veröffentlicht: 1977
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