Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten)
Das Gesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten. Angestelltengesetz. Mit e. Anh., enthaltend d. "Dienstnehmerhaftpflichtgesetz", e. Ausz. aus d. "Mutterschutzgesetz" u.d.<br>"Urlaubsgesstz" erl. durch d. Rechtsprechung
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | und |
Veröffentlicht: |
1977
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