Besteht ein Recht zur Aufrechnung, wenn nur infolge einer dem Aufrechnendenzustehenden facultas alternativa die Gleichartigkeit der Gegenforderungen hergestellt werden kann?

Greifswald, Univ., Diss., 1914

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Keil, Hermann (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1914
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