Hoch-Fürstliche Aychstättische Zehendt-Ordnung Wie und welcher Gestalten es mit Außzehl- Raich- und Einheimbsung deren Zehenden Zu Dorff und zu Feld in disem Fürstlichen Hoch-Stüfft in das künfftige gehalten werden solle

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hochstift Eichstätt (Herausgebendes Organ)
Weitere Verfasser: Johann Anton I. (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar Verlag nicht ermittelbar 1709
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 44#Beibd.144
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Beschreibung
Beschreibung:Nicht identisch mit VD18 10520708: Abweichender Umfang
Gesetzgeber am Textanfang genannt: "Johann Anton [et]c. [et]c. ..."
Erscheinungsjahr nach der Datierung auf Seite 18: "Decretum. St. Wilibalds-Berg den 20. Julij Anno 1709."
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
Beschreibung:4 ungezählte Seiten, 18 Seiten, 2 ungezählte Seiten