Über Verfahrensprinzipien zur Anwendung des Gleichberechtigungsgrundsatzes Art. 3 Abs. 2 GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Zugl.: Heidelberg, Univ., Magisterarbeit, 1996

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Schmidt, Petra (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Neuried Ars Una 1997
Schriftenreihe:Deutsche Hochschuledition 63
Schlagworte:
Online Zugang:Inhaltsverzeichnis
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!