Über Verfahrensprinzipien zur Anwendung des Gleichberechtigungsgrundsatzes Art. 3 Abs. 2 GG: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Zugl.: Heidelberg, Univ., Magisterarbeit, 1996
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Neuried
Ars Una
1997
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Schriftenreihe: | Deutsche Hochschuledition
63 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
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