Teutsche Erbfolge sowohl überhaupt, als insbesondere in Lehen- und Stammgütern, vornemlich auch der weiblichen Nachkommen nach Erlöschung des Mannsstammes [2] = 1. Fortsetzung Gemeinrechtliche Erbfolge-Ordnung in sogenannten Stamm-lehen nach der Rechtslehre des Feudisten II. F. 11 und II. F. 37
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stuttgart
Löflund
1805
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Beschreibung: | XXIV, 439 S., 3 Bl. graph. Darst. |
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