Haftung in der Schubschiffahrt die Haftung der Eigner von Schubbooten und von Schubleichtern während der Zugehörigkeit zum Schubverband sowie vor und nach der Streckenfahrt für schuldhaft verursachte Schäden an dritten Fahrzeugen oder an Strombauwerken gegenüber deren Eigentümern
Mannheim, Univ., Diss., 1984
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1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Duisburg
Binnenschiffahrtsverl.
1984
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