Die Haftung des Erbschaftsbesitzers bei Ansprüchen in Ansehung einzelner Nachlaßgegenstände (§ 2029 BGB)
Erlangen, Univ., Diss., 1935
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
1935
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!