˜Dieœ Haftung des Erbschaftsbesitzers bei Ansprüchen in Ansehung einzelner Nachlaßgegenstände (§ 2029 BGB)

Erlangen, Univ., Diss., 1935

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Becker, Paul (VerfasserIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: 1935
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