Anpreisung des gnädigsten General-Mandats Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Baiern, die denen Churbaierischen Landes-Regenten zustehende Schutz- und Schirm-Gewalt über das Religions- und Kirchenwesen, und Kraft derselben gemachte gnädigste Verordnung wider etliche in den Klöstern eingeschlichene Mißbräuche betreffend den 2. November 1769
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