Vormünder-Ordnung Demnach Ein Hoch-Edler Magistrat dieser des Heil. Röm. Reichs-Stadt Dinckelsbühl mit gröstem Mißfallen wahrgenommen und in der That erfahren hat, daß bey Verwaltung derer verwayßten Personen und ihren Gütern einige Zeithero sehr schädliche Unordnungen Negligenz und Ausserachtlassung derer aufhabenden Pflichten durch vielerley verbottene und sträffliche Wege fürgegangen, mithin dann diesem Ubel mit allem Nachdruck annoch in Zeiten zu steuern, und solche Personen zunehmen, die obrigkeitliche Incumbenz erfordert ...

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Dinkelsbühl (BerichterstatterIn)
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Erscheinungsort nicht ermittelbar Verlag nicht ermittelbar um 1750
Schlagworte:
Online Zugang:Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 40
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!