Von dem Unfug Des täglich überhand nehmenden Brand-Bettelns Wie solcher Zu grossen Schaden und Verdruß gantzer Länder und Republiquen und deroselben Policeyen, Zu Belästigung der Einwohner sowohl auf den Land, als in denen Städten, und endlich auch zum Schaden und Verderben vieler rechten Brand-Bettler selbst, dermahlen an unterschiedlichen Orten auffs hefftigste getrieben wird, Wobey zugleich mit angefüget ein unmaßgebliches Gutachten, wie solches Brand-Betteln durch gute Policey- und sonderlich (in Ermangelung einer General-Feuer-Cassa,) durch eine so genannte perpetuirliche Brand-Commission gäntzlich könte aufgehoben, und denen wahrhafftig Abgebrannten zu wieder Auffbauung ihrer Häuser ohne anderer Leute Beschwerung hülffliche Hand geleistet werden
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Dresden
Verlag nicht ermittelbar
1715
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Schlagworte: | |
Online Zugang: | Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Pol.civ. 30,3 |
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