Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsamer, guter Gönner! Da sich ergeben hat, daß mehrere von Adel und Frey-Güter-Besitzer im Lande, wenn das Brannteweinbrennen wegen Mangel und Theurung der Früchte untersagt worden, dennoch dieses Getränke nach wie vor angeblich zum eigenen Bedürfniß verfertigen lassen ... : Cassel den 19ten November 1802

Untersagung von illegalem Branntweinbrennen durch den Adel

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Hessen-Kassel Regierung
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Cassel 1802
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