Regierungs-Ausschreiben, wodurch der § 22. der Judenordnung vom 1ten Jan. 1749. so viel die Wechsel betrifft, erläutert, weniger nicht den Juden auf dem Lande das Hausiren in den Dörfern erlaubt wird Cassel den 24. Aug. 1751

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Grafschaft Hanau
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Cassel 1751
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Beschreibung
Beschreibung:Sammelband: enthält 22 Hanauische Juden-Ordnungen; Exlibris von Gottlieb Schnapper-Arndt
Beschreibung:[1] Bl.