Regierungs-Ausschreiben, wodurch der § 22. der Judenordnung vom 1ten Jan. 1749. so viel die Wechsel betrifft, erläutert, weniger nicht den Juden auf dem Lande das Hausiren in den Dörfern erlaubt wird Cassel den 24. Aug. 1751
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Cassel
1751
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