Regierungs-Ausschreiben, wodurch der § 22. der Judenordnung vom 1ten Jan. 1749. so viel die Wechsel betrifft, erläutert, weniger nicht den Juden auf dem Lande das Hausiren in den Dörfern erlaubt wird
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Cassel
1751
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Schlagworte: | |
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