Online-Vollstreckungsplan für das Land Baden-Württemberg
DBIS: Im Vollstreckungsplan (§ 20 JVollzGB I) wird für jeden Beschuldigten bzw. Verurteilten die jeweils örtlich und sachlich zuständige Vollzugseinrichtung des Landes festgelegt. Aus diesem Plan ergibt sich, in welcher Justizvollzugsanstalt, Jugendarresteinrichtung oder Maßregelvollzugseinrichtung...
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
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Format: | Online |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Stuttgart
Justizministerium
2005-
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Schlagworte: | |
Online Zugang: | Full Text https://dbis.ur.de/resources/11620 |
Tags: |
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