Reichsverfassung für das Kaiserthum Oesterreich: I. Abschnitt: Von dem Reiche: § 1: Das Kaiserthum Oesterreich besteht aus folgenden Kronländern ...
Welsch (Projektbearbeiter): Oktroyierte Verfassung vom 4. März 1849: Gleichberechtigung von Nationalität und Sprache, Aufhebung der Untertänigkeit, Glaubensfreiheit, Freiheit von Wissenschaft und Lehre, freie Meinungsäußerung, Zensurverbot, Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Achtung...
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | , , , , , , , , |
Format: | UnknownFormat |
Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Wien
K. K. Hof- u. Staatsdr.
04.03.1849
|
Schlagworte: | |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Keine Ergebnisse!