Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten: In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes ...

Welsch (Projektbearbeiter): Anweisung an die Patrimonialbehörden nach dem Wegfall ihrer bislang vom Untertänigkeitsverband aufgebrachten Bezüge, die Gerichtsbarkeit sowie die politische Amtsverwaltung bis zur Einrichtung landesfürstlicher Behörden auf Staatskosten provisorisch fortzuführen. Nebst Au...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Doblhoff-Dier, Anton Freiherr von
Weitere Verfasser: Bach, Alexander von, Krauss, Philipp von
Format: UnknownFormat
Sprache:ger
Veröffentlicht: Wien K. K. Hof- u. Staatsdr. 15.09.1848
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Beschreibung
Zusammenfassung:Welsch (Projektbearbeiter): Anweisung an die Patrimonialbehörden nach dem Wegfall ihrer bislang vom Untertänigkeitsverband aufgebrachten Bezüge, die Gerichtsbarkeit sowie die politische Amtsverwaltung bis zur Einrichtung landesfürstlicher Behörden auf Staatskosten provisorisch fortzuführen. Nebst Ausführungsbestimmungen
Beschreibung:1 Flugbl.
Druckspiegel 21 x 39 cm