Kundmachung an die Patrimonial-Behörden und Beamten: In dem Gesetze vom 7. September 1848 über die Aufhebung des Unterthänigkeitsverbandes ...
Welsch (Projektbearbeiter): Anweisung an die Patrimonialbehörden nach dem Wegfall ihrer bislang vom Untertänigkeitsverband aufgebrachten Bezüge, die Gerichtsbarkeit sowie die politische Amtsverwaltung bis zur Einrichtung landesfürstlicher Behörden auf Staatskosten provisorisch fortzuführen. Nebst Au...
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Sprache: | ger |
Veröffentlicht: |
Wien
K. K. Hof- u. Staatsdr.
15.09.1848
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Zusammenfassung: | Welsch (Projektbearbeiter): Anweisung an die Patrimonialbehörden nach dem Wegfall ihrer bislang vom Untertänigkeitsverband aufgebrachten Bezüge, die Gerichtsbarkeit sowie die politische Amtsverwaltung bis zur Einrichtung landesfürstlicher Behörden auf Staatskosten provisorisch fortzuführen. Nebst Ausführungsbestimmungen |
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Beschreibung: | 1 Flugbl. Druckspiegel 21 x 39 cm |