Reichsministerium für Wiederaufbau

Das Reichsministerium für Wiederaufbau war ein Ministerium während der Weimarer Republik. Zentrale Aufgabe der Reichsbehörde war die Ausführung der wirtschaftlichen Reparationen des Versailler Vertrages. Das Ministerium wurde mit Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert am 7. November 1919 eingerichtet und mit einem weiteren Erlass Eberts am 24. Mai 1924 aufgelöst. Veröffentlicht in Wikipedia
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