Realschule

Johann Amos Comenius Der Begriff ''Realschule'' wird seit dem 18. Jahrhundert als Bezeichnung für eine berufsbezogene Schulart verwendet, wurde in der Politischen Schulverfassung 1805 erstmals gesetzlich verankert und als dreijährige Anstalt für Kaufleute, Kameralisten, Landwirte und „Künstler höherer Art“ definiert. 1849 wurde vorgesehen, eine allgemeinbildende sechsklassige Realschule zu schaffen. Sie trat erst 1868 als Prototyp einer höheren Schule ohne Latein mit lebenden Fremdsprachen und Betonung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausbildung in Konkurrenz zum Gymnasium. Zunächst waren Realschulen siebenklassig. 1927 erhielten sie eine zusätzliche achte Klasse, und somit wurde die Realschule ein dem Gymnasium gleichwertiger Schultyp, der seit 1962 als Realgymnasium, eine Alternative zum humanistischen Gymnasium, geführt wird. Bei entsprechender Trägerschaft begegnet man auch den Bezeichnungen (k.k.) Staatsrealschule während der Monarchie und Bundesrealschule seit der Republikgründung.

Seit einiger Zeit gibt es in einigen Bundesländern (zum Beispiel in der Steiermark) auch eine Schulform Realschule als Privatschule als integrierten Teil einer Hauptschule. Sie umfasst sechs Jahrgänge und legt auf das Lernen von Fremdsprachen, Projektunterricht, Vermittlung von EDV-Kenntnissen und intensive Berufsvorbereitung einen großen Wert.

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