Gustl Mollath

Gustl Mollath, 2015 mini|Gustl Mollath, 2015 Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist ein Opfer der bayerischen Justiz. Er wurde 2006 wegen mehrerer ihm angelasteter Delikte und gleichzeitiger, durch Gutachter festgestellter Schuldunfähigkeit gerichtlich in den psychiatrischen Maßregelvollzug eingewiesen. Nachdem mehrere Instanzen über fünf Jahre diese Einweisung bestätigt hatten, kamen 2011 massive Zweifel an den Vorwürfen gegen Mollath und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens auf. Nach einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren wurde Mollath im Jahr 2014 in einer neuen Hauptverhandlung wiederum freigesprochen, diesmal aber festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung (zum Zeitpunkt der neuen Hauptverhandlung) nicht vorlagen.

Die Öffentlichkeit diskutierte den Fall kontrovers, da neben den unmittelbaren Tatvorwürfen gegen Gustl Mollath unter anderem auch der Vorwurf von Schwarzgeldgeschäften gegen Mitarbeiter der heutigen Unicredit Bank, der Verdacht gegen seine Ehefrau, ihn falsch beschuldigt zu haben, sowie schwere Vorwürfe gegen Politik, Justiz und Gerichtsgutachter laut wurden. Es gab eine allgemeine Diskussion über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken. Eine Gesetzesänderung von 2016, die die Rechte gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesener Menschen verbesserte, kommentierten manche als Reaktion auf den Fall.

Da die Justiz die Schwarzgeldvorwürfe nie umfassend untersuchte, gab es außerdem Spekulationen, Mollath sei Opfer einer Intrige zur Vertuschung dieser Vorgänge geworden – insbesondere seit ein 2012 öffentlich gewordener Revisionsbericht der Bank Unregelmäßigkeiten feststellte, die Mollaths Vorwürfe bestätigten, soweit sie nachprüfbar waren.

2018 erhob Mollath Schadenersatzforderungen gegen den Freistaat Bayern, die im November 2019 nach einem Vergleich zu einer Entschädigung von zusätzlich 600.000 zu bereits 70.000 vormals erhaltenen Euro führten. Veröffentlicht in Wikipedia
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