Lex
(''f.''; Plural , lateinisch für „Gesetz“) ist ein Begriff aus dem Römischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur jene Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Ursprung des Wortes sind die Verben ' („lesen“ bzw. „auswählen“) oder ' („binden“).Im Mittelalter wird der Begriff '''' im Zusammenhang mit Rechtssammlungen benutzt, in der Neuzeit in der Rechtsphilosophie und im Staatsrecht. Veröffentlicht in Wikipedia
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Veröffentlicht 1876
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17Veröffentlicht 2007
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