Landesmedienanstalt Saarland

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Saarbrücken.

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ist eine von 14 Landesmedienanstalten (die medienanstalten) in Deutschland. Sie ist für die Zulassung von privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern im Saarland sowie für die Aufsicht über deren Programme und auch über Telemedien zuständig. Die LMS setzt sich für die Vermittlung von Medienkompetenz ein und steht darüber hinaus als Ansprechpartnerin bei Fragen zu neuen Medien zur Verfügung. Zu ihren Aufgaben gehört ferner die Entwicklung des Medienstandortes Saarland, die Förderung neuer Techniken und Verfahren der Rundfunkübertragung sowie die Ausbildung von Mediengestaltern Bild und Ton. Als einzige Landesmedienanstalt ist die LMS auch zuständig für die Untersagung des Veranstaltens und Vermittelns nicht nach § 4 Absatz 5 GlüStV erlaubter öffentlicher Glücksspiele in Telemedien sowie das Verbot von Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und unerlaubte gewerbliche Spielvermittlung im Rundfunk und in Telemedien. Die LMS ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie hat das Recht zur Selbstverwaltung und übt ihre Tätigkeit unabhängig und in eigener Verantwortung aus. Ihre rechtlichen Kompetenzen regelt das Saarländische Mediengesetz sowie der Medienstaatsvertrag. Veröffentlicht in Wikipedia
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