Krankenpflegeschule
In Österreich sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von ''Gesundheits- und Krankenpflegeschulen'' in der ''Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung'' (GuK-AV) festgelegt. Je nach fachlicher Ausrichtung wird dabei unterschieden in # Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege # Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege # Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege Der Abschluss lautet ''Diplomierte [Psychiatrische] Gesundheits- und Krankenschwester/Diplomierter [Psychiatrischer] Gesundheits- und Krankenpfleger'' respektive ''Diplomierte/r Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger.'' Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit einer Diplomprüfung (der einzigen im schulischen Sektor in Österreich).Sonderausbildungen gibt es * in der Intensivpflege * in der Anästhesiepflege * in der Pflege bei Nierenersatztherapie * für den Operationsbereich (OP-Schwester/Pfleger) * für Krankenhaushygiene Diese sind jeweils 1-jährig, desgleichen eine Weiterbildung von allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege in die beiden anderen Formen.
Schulträger der etwa 65 Schulen sind durchwegs öffentliche Krankenhäuser, darunter einige Ordenskrankenhäuser; vereinzelte andere Anbieter (WIFI, BFI, Private) bilden in Assoziation mit Krankenanstalten aus.
Der Direktor einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege hat die fachspezifische und organisatorische Leitung der Bildungseinrichtung inne. Daneben gibt es noch die medizinisch-wissenschaftliche Leitung, die insbesondere zu Qualitätssicherung der von Ärzten vorzutragenden Unterrichtsfächer dient.
Weitere Festlegungen der GuK-AV beinhalten u. a. didaktische Grundprinzipien sowie räumliche Mindestanforderungen. So muss eine Schule neben einer ausreichenden Anzahl an Unterrichtsräumen eine Bibliothek, Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialräume für die Lehr- und Fachkräfte, Aufenthalts- und Sozialräume für die Schüler und Räume für die Administration verbindlich vorhalten.
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