Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Verwaltungsgebäude am Dienstsitz München mini|Verwaltungsgebäude am Dienstsitz München

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist die größte der insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die KVB die Interessen ihrer Mitglieder, der rund 30.150 in Bayern niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten, gegenüber Politik, Krankenkassen und Öffentlichkeit. Gleichzeitig erfüllt sie als hoheitlich handelnde Behörde die ihr vom Bundesgesetzgeber übertragenen Aufgaben der Sicherstellung und Gewährleistung: Die KVB stellt sicher, dass flächendeckend in ganz Bayern Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten tätig sind, die gesetzlich Krankenversicherte gegen Vorlage der Elektronischen Gesundheitskarte behandeln. Und sie gewährleistet, dass die in der ambulanten Versorgung tätigen Ärzte und Psychotherapeuten gut aus- und fortgebildet sind, ausschließlich moderne Medizintechnik einsetzen und mit den finanziellen Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich umgehen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß SGB V). Zudem organisiert und verantwortet die KVB den Ärztlichen Bereitschaftsdienst ebenso wie den flächendeckenden bodengebundenen Notarztdienst in Bayern.

Die KVB unterliegt der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), entscheidet aber in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Vorgaben durch das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) über ihre Angelegenheiten. Sie übt darüber hinaus als obere Landesbehörde hoheitliche Aufgaben aus und führt das bayerische Dienstsiegel und das bayerische Staatswappen. Die Verwaltungskosten der KVB werden durch die Verwaltungskostenumlage ihrer Mitglieder getragen. Veröffentlicht in Wikipedia
Treffer 1 - 20 von 62 für Suche 'Kassenärztliche Vereinigung Bayerns', Suchdauer: 0,33s Treffer weiter einschränken
  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5
  6. 6
  7. 7
  8. 8
  9. 9
  10. 10
  11. 11
  12. 12
  13. 13
  14. 14
  15. 15
  16. 16
  17. 17
  18. 18
  19. 19
  20. 20