Kassenärztliche Vereinigung
mini|hochkant=1.5|Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs. 5 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen. Sie sind für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig und die Clearingstelle für die Abrechnung zwischen den Krankenkassen und den Vertragsärzten.Neben den Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV), denen die Vertragszahnärzte angehören müssen. Veröffentlicht in Wikipedia
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