Kammer für Arbeiter und Angestellte
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer (AK), auf Bundesebene Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Bundesarbeitskammer (BAK), ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz 1992 (kurz AKG, zu finden im BGBl. I 626/91). Für die meisten Arbeitnehmer besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.Es gibt ähnliche Interessenvertretungen in den deutschen Bundesländern Bremen (Arbeitnehmerkammer Bremen) und Saarland (Arbeitskammer des Saarlandes) sowie in Luxemburg. Die italienischen ''Camere del lavoro'' sind dagegen örtliche Zusammenschlüsse von Gewerkschaften auf freiwilliger Grundlage. Veröffentlicht in Wikipedia
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