Jugendkriminalität
Polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität werden in Deutschland alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 14 bis einschließlich 20 Jahren subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Veröffentlicht in Wikipedia
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20Veröffentlicht 1979UnknownFormat