Europäische Gemeinschaft
mini|Die Europaflagge mini|Die [[Vertrag über die Europäische Union|drei Säulen der Europäischen Union (vor Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages)]]Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand. Sie war als eine der drei Europäischen Gemeinschaften Teil der ersten und wichtigsten der drei Säulen der Europäischen Union. Der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft war damit das Kernstück der Europäischen Union (EU). Grundlage der EG war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).
Bereits vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon hatte die Bezeichnung ''Europäische Union'' in der Umgangssprache die ''Europäische Gemeinschaft'' ersetzt, jedoch blieben EU und EG juristisch unterschiedliche Institutionen. Anders als die „Dachorganisation“ EU verfügte die EG über eine eigene Rechtspersönlichkeit und damit völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Existenz der EG beendet. Ihre Rechtsnachfolgerin wurde die Europäische Union, die durch den Vertrag nun selbst Rechtspersönlichkeit erhielt. Der EG-Vertrag wurde in ''Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union'' (AEU-Vertrag) umbenannt. Veröffentlicht in Wikipedia
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1Veröffentlicht 1995UnknownFormat
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3Veröffentlicht in Bindschedler, Rudolf L., 1915 - 1991 Rechtsfragen der europäischen Einigung (1954)UnknownFormat
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4Veröffentlicht 2002UnknownFormat
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5Veröffentlicht 1987UnknownFormat
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10Veröffentlicht 1983UnknownFormat
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