Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (kurz auch Biodiversitätskonvention, englisch ''Convention on Biological Diversity'', CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Die CBD ist das wichtigste multilaterale Vertragswerk für den Schutz der globalen Biodiversität.Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens anberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der „Rio-Konferenz“ unterzeichnet werden. Stand März 2019 hatte die Konvention 196 Vertragspartner und war von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet worden; bis 2020 haben im internationalen Kontext lediglich Andorra, der Irak, Somalia und die Vereinigten Staaten das Vertragswerk nicht ratifiziert.
Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, welches 2003 in Kraft trat, und dem 2010 verabschiedeten und im Oktober 2014 in Kraft getretenen Nagoya-Protokoll existieren zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen, mit denen die Ziele der Konvention umgesetzt werden sollen: Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich und formuliert für den weltweiten Artenschutz die sogenannten „Aichi-Ziele“.
Am 22. Dezember 2010 riefen die Vereinten Nationen die Jahre 2011 bis 2020 zur „UN-Dekade der Biodiversität“ aus. Sie folgten damit einer Empfehlung der Unterzeichnerstaaten auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention „Life in harmony, into the future“ im Oktober des Jahres im japanischen Nagoya.
Um das Bewusstsein der Staatengemeinschaft für die Bedeutung von Biodiversität neben anderen umwelt- und klimapolitischen Themen weiter zu stärken, hat im Dezember 2010 die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Schaffung des sog. Biodiversitätsrates „Zwischenstaatlichen Plattform für Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen“ (IPBES) beschlossen. Ähnlich wie der Weltklimarat, der die Regierungen wissenschaftlich über den Klimawandel berät, soll die IPBES – quasi ein Weltbiodiversitätsrat – die Entwicklung der natürlichen Artenvielfalt auf der Erde wissenschaftlich erfassen und die Umweltpolitik beraten. Deutschland hatte sich seit langem für die Schaffung dieser Plattform eingesetzt und sich schließlich auch erfolgreich um den Sitz des IPBES-Sekretariats am UN-Standort Bonn beworben. Seit Anfang 2014 befindet sich das IPBES-Sekretariat auf dem UN-Campus am Rhein. Veröffentlicht in Wikipedia
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15Veröffentlicht in Nijar, Gurdial Singh The Nagoya Protocol on access and benefit sharing of genetic resources (2011)UnknownFormat
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