Landeskrankenhausgesellschaft
Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland (§ 108a Sozialgesetzbuch – SGB V). Als privatrechtlicher Verein ist sie der Interessenverband der Krankenhausträger auf Landesebene. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft ist für die unterschiedlichen Krankenhausträger freiwillig. Dennoch schließt die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen eigenverantwortlich Verträge über die Krankenhausbehandlung (§ 112 SGB V) und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 113 SGB V) ab. Die 16 Landeskrankenhausgesellschaften der einzelnen Bundesländer sind Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft.Außerdem schließen sie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge zum Belegarztwesen in den Krankenhäusern und zum Notdienst (§ 115 SGB V) ab. Seit dem Jahr 2005 handeln sie gemeinsam mit den Krankenkassen im Lande auch den Landesbasisfallwert aus. Veröffentlicht in Wikipedia
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7Veröffentlicht 1967-1969UnknownFormat
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8Veröffentlicht 2014
Auszug
Einführung/Vorwort
Inhaltstext
Inhaltsverzeichnis
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